KochAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 2 KochAusbV(zu § 18 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane KücheVerordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin · Abschnitt 5 Anlage 1(Fundstelle: BGBl. I 2022, 412) Anlage 1